DIN 66399 – Die Norm für sichere Akten- und Datenträgervernichtung

Welche Sicherheitsstufe nach DIN 66399 brauche ich?

Die passende Sicherheitsstufe nach DIN 66399 richtet sich nach dem Schutzbedarf Ihrer Daten. Während interne Unterlagen häufig mit niedrigeren Sicherheitsstufen vernichtet werden können, erfordern personenbezogene, vertrauliche oder besonders schützenswerte Informationen höhere Sicherheitsstufen und Schutzklassen. Die Einstufung erfolgt durch den Dateninhaber.

Die DIN 66399 in der Aktenvernichtung

Wenn Sie sich zum Thema Sicherheit in der Daten- und Aktenvernichtung informieren, stoßen Sie immer wieder auf den Begriff: DIN 66399.

Vielleicht fragen Sie sich: Was wird über diese DIN-Norm geregelt und warum ist sie so wichtig?

Bis zum September 2012 galt zur Vernichtung von Datenträgern die DIN 32757. Diese war jedoch sehr unspezifisch und nicht eindeutig genug formuliert. Daraus ergaben sich verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten. Um die Regeln zu vereinheitlichen, wurde die bestehende Norm überarbeitet und schließlich durch die DIN 66399 ersetzt.

Was ist die DIN 66399?

Die DIN 66399 besteht aus drei Teilen. Die ersten beiden Teile sind bereits als Normen anerkannt. Im ersten Teil werden Begriffe und Grundlagen definiert; in Teil zwei die Anforderungen an Maschinen zur Daten- und Aktenvernichtung.

Teil drei der DIN 66399 (SPEC) gilt als „Vornorm“, was bedeutet, dass der Status als offizielle Norm noch aussteht. In diesem Teil der DIN 66399 werden die Prozesse im Rahmen der Datenträgervernichtung festgelegt. Daraus ergeben sich klar formulierte technische und organisatorische Maßnahmen.

Bei der Definition und Klassifizierung der neuen Norm halfen verschiedene Gruppen mit: So waren z. B. Maschinenhersteller, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und verschiedene Aktenvernichtungsdienstleister beteiligt.

Flussdiagramm zur Veranschaulichung der DIN 66399, das die Vernichtung von Datenträgern detailliert darstellt. Es gliedert sich in drei Teile: Grundlagen, Maschinenanforderungen und Prozessspezifikationen.

Was bedeuten Schutzbedarf und Schutzklasse im Rahmen der Aktenvernichtung?

In der Aktenvernichtung werden Daten in verschiedene Schutzklassen eingeteilt, um Schutzbedarf und Fragen der Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen. Der Schutzbedarf richtet sich nach dem Ausmaß, mit dem Daten geschützt werden müssen. Personenbezogene Daten z. B. haben einen höheren Schutzbedarf als Werbeprospekte.

Der Grad der Schutzbedürftigkeit der Daten ist bestimmend für die Auswahl der Schutzklasse und Sicherheitsstufe. Aus dieser Einstufung ergeben sich unterschiedliche technische und organisatorische Maßnahmen, die im Bereich der Aktenvernichtung zu erfüllen sind.

Die Festlegung von Schutzbedarf, Schutzklassen, Sicherheitsstufen und die genauen organisatorischen Maßnahmen legt hierbei immer die „verantwortliche Stelle“ fest. Die verantwortliche Stelle ist der Dateninhaber.

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Die verschiedenen Schutzklassen

Schutzklasse 1 – Normaler Schutzbedarf für interne Daten
Diese Schutzklasse gilt für Informationen, die von Anfang an für größere Gruppen von Menschen bestimmt waren. Würde es bei dieser Art von Daten Datenschutzverletzungen geben, hätten diese nur begrenzt negative Auswirkungen auf das Unternehmen. Bei Datenschutzverletzungen könnte der Betroffene in seiner gesellschaftlichen Stellung und in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen nur gering beeinträchtigt werden.

Schutzklasse 2 – Hoher Schutzbedarf für vertrauliche Daten
Gilt für Informationen, die von Anfang an nur für einen kleineren Personenkreis bestimmt sind. Datenschutzverletzungen hätten gravierende Auswirkungen auf das Unternehmen und könnten gegen Vertragspflichten oder Gesetze verstoßen. Der Betroffene könnte dadurch in seiner gesellschaftlichen Stellung und in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen erheblich beeinträchtigt werden.

Schutzklasse 3 – Sehr hoher Schutzbedarf für streng geheime Daten
Bei der Schutzklasse 3 handelt es sich um Informationen, die von Anfang an für einen sehr kleinen, namentlich bekannten Personenkreis bestimmt waren. Datenschutzverletzungen hätten existenzbedrohende Auswirkungen oder würden gegen Berufsgeheimnisse, Gesetze und Verträge verstoßen.

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DIN 66399 und DSGVO – warum beide zusammengehören

Die DSGVO schreibt keine konkrete Sicherheitsstufe für die Vernichtung von Dokumenten oder Datenträgern vor. Sie verpflichtet Unternehmen jedoch dazu, personenbezogene Daten nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen sicher und datenschutzkonform zu vernichten. Die DIN 66399 liefert hierfür den anerkannten Standard und definiert Schutzklassen, Sicherheitsstufen sowie Anforderungen an den gesamten Vernichtungsprozess.

Die Sicherheitsstufen im Überblick

  • Sicherheitsstufe 1: Allgemeine Daten – Wiederherstellung mit einfachem Aufwand
  • Sicherheitsstufe 2: Interne Daten – Wiederherstellung mit besonderem Aufwand
  • Sicherheitsstufe 3: Sensible Daten – Wiederherstellung mit erheblichem Aufwand
  • Sicherheitsstufe 4: Besonders sensible Daten – Wiederherstellung mit außergewöhnlichem Aufwand
  • Sicherheitsstufe 5: Geheim zu haltende Daten – Wiederherstellung mit nicht definierbarem Aufwand
  • Sicherheitsstufe 6: Geheime Hochsicherheits-Daten – Wiederherstellung aktuell technisch nicht möglich
  • Sicherheitsstufe 7: Hochsicherheits-Daten – Wiederherstellung ausgeschlossen

Kombination von Schutzklassen und Sicherheitsstufen

Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Kombinationen aus Schutzklassen und Sicherheitsstufen der DIN -Ausschuss empfiehlt. Die Tabelle macht deutlich, dass die Kombination einer sehr niedrigen Schutzklasse mit einer sehr hohen Sicherheitsstufe aus der Sicht des Ausschusses nicht sinnvoll ist und umgekehrt. Für die korrekte Einstufung ist immer der Datenbesitzer (sog. „verantwortliche Stelle“) verantwortlich.

Die Zuordnung von Schutzklassen und Sicherheitsstufen

Mit der folgenden Tabelle ist es möglich, die Zuordnung der drei Schutzklassen und Sicherheitsstufen vorzunehmen. Die Zuordnung sollte in jedem Fall individuell mithilfe einer Risikoanalyse erfolgen. Können Ihre Daten unterschiedlichen Schutzklassen zugeordnet werden, kann es unter Umständen wirtschaftlicher sein, diese den Sicherheitsstufen und Schutzklassen entsprechend zu trennen. Liegen die Daten in gemischter Form vor, müssen die Datenträger gemäß der entsprechend höchsten Schutzklasse und Sicherheitsstufe vernichtet werden.

Zuordnung
Schutzklassen/Sicherheitsstufen
S1 S2 S3 S4 S5 S6 S7
Schutzklasse 1 x x x
Schutzklasse 2 x x x
Schutzklasse 3 x x x x x

Erhöhung der Sicherheitsstufen

Das Vernichten von Akten in Großanlagen und die Vermischung und Verpressung großer Mengen unterschiedlicher Daten bietet eine weitere deutliche Sicherheitserhöhung. Die DIN 66399 ermöglicht in solchen Fällen bei gleichbleibender Partikelgröße eine Sicherheitsstufenerhöhung.

Die Erhöhung der Sicherheitsstufe kann bei Informationsdarstellung in Originalgröße jedoch nur um einen Schritt und maximal bis zur Sicherheitsstufe 4 erfolgen. Da wir in unserer modernen Vernichtungsanlage hohen Materialmengen vernichten, erfüllen wir dieses Kriterium.

Prozess der Datenträgervernichtung nach DIN 66399 SPEC

Teil 3 der DIN 66399 (DIN 66399-3) ist zurzeit noch eine „Vor-Norm“ (SPEC). Das bedeutet, dass es sich hierbei noch nicht um eine vollumfängliche DIN-Norm handelt. Aber auch ohne diesen Status wird sie im gewerblichen Umfeld bereits wie eine verbindliche Norm umgesetzt.

Die Vernichtung von Datenträgern wird als Gesamtprozess verstanden. In diesem werden die einzelnen Prozessabschnitte untersucht, gesichert und umgesetzt. Bis zum Abschluss der Datenvernichtung bleibt formal der Datenbesitzer, also die verantwortliche Stelle, verantwortlich. Nach Erreichen der vereinbarten Sicherheitsstufe gelten die Daten als gelöscht.

Im Normalfall verläuft der gesamte Prozess arbeitsteilig zwischen den verantwortlichen Stellen und externen Dienstleistern ab. Dabei gilt es vor allem, die Aufgabenabgrenzung zu betrachten und die technischen und organisatorischen Maßnahmen zu definieren.

Dabei gibt 3 mögliche Prozessvarianten:

  • Variante 1: Datenträgervernichtung durch die verantwortliche Stelle selbst
  • Variante 2: Datenträgervernichtung durch einen Dienstleister vor Ort
  • Variante 3: Datenträgervernichtung durch einen externen Dienstleister

Ermittlung der Risikostruktur

Nach Ermittlung einer Prozessvariante ist es nötig, im Vorfeld zu überprüfen, ob die technischen und organisatorischen Anforderungen der entsprechenden Schutzklasse und Sicherheitsstufe erfüllt werden. Möchte man die Schutzklasse und Sicherheitsstufe definieren, sollte die verantwortliche Stelle folgende Fragen beantworten:

  • Welche Informationen sind in welche Schutzklassen zu klassifizieren?
  • Welche Sicherheitsstufe soll angesetzt werden?
  • Welche der 3 Varianten soll und kann man wählen?
  • Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen sind für den Gesamtprozess zu definieren?

Zertifizierung nach DIN 66399

Drei überlappende Zertifikate mit deutschem Text; das mittlere enthält Tabellen und Logos.

Die DIN definiert sehr genau, welche Voraussetzungen ein Unternehmen erfüllen muss, um die entsprechenden Schutzklassen und Sicherheitsstufen garantieren zu können. Entsprechende Zertifizierungsstellen ermöglichen, eine Zertifizierung des Betriebes vorzunehmen und die Einhaltung der verschiedenen Vorgaben zu bestätigen.

Unsere Prozesse erfüllen die Anforderungen der DIN 66399. Darüber hinaus arbeiten wir nach zertifizierten Qualitätsprozessen gemäß DIN EN ISO 9001:2015. Dadurch stellen wir sicher, dass sämtliche Abläufe dokumentiert, nachvollziehbar und regelmäßig überprüft werden.

Hier finden Sie dieses und weitere Zertifikate: Haberling Zertifikate

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Weiterführende Informationen

Wenn Sie vertrauliche Dokumente oder Datenträger sicher und datenschutzkonform vernichten möchten, finden Sie auf unseren Leistungsseiten weiterführende Informationen zu unseren Leistungen und dem gesamten Vernichtungsprozess:

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Muss jedes Unternehmen die DIN 66399 beachten?

Unternehmen, die personenbezogene oder vertrauliche Daten verarbeiten, sollten bei der Vernichtung ihrer Unterlagen einen anerkannten Sicherheitsstandard anwenden. Die DIN 66399 bietet hierfür eine klare Orientierung und unterstützt bei der datenschutzkonformen Umsetzung der Anforderungen.

Für kleinere Mengen kann ein Aktenvernichter ausreichend sein, sofern die erforderliche Sicherheitsstufe erreicht wird. Bei größeren Aktenmengen oder besonders sensiblen Daten entscheiden sich viele Unternehmen für einen zertifizierten Dienstleister, um den gesamten Vernichtungsprozess sicher und nachvollziehbar zu gestalten.

Professionelle Dienstleister stellen nach der Vernichtung ein Vernichtungszertifikat aus. Dieses dokumentiert die datenschutzkonforme Durchführung der Vernichtung und dient als Nachweis gegenüber Kunden, Behörden oder im Rahmen interner Compliance-Anforderungen.

Neben Personalakten und Vertragsunterlagen sollten auch Rechnungen, Buchhaltungsunterlagen, Kundendaten, medizinische Dokumente sowie Datenträger mit vertraulichen Informationen datenschutzkonform vernichtet werden, sobald die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind.

Nach der datenschutzkonformen Vernichtung werden die entstandenen Materialien in der Regel dem Recycling oder einer geeigneten Verwertung zugeführt. Dadurch lassen sich Datenschutz und Ressourcenschonung miteinander verbinden.

Ja. Viele zertifizierte Dienstleister übernehmen sowohl die Vernichtung von Papierdokumenten als auch von Festplatten, SSDs, USB-Sticks, CDs oder anderen Datenträgern. Je nach Material kommen unterschiedliche, auf die DIN 66399 abgestimmte Vernichtungsverfahren zum Einsatz.

Ihr Kontakt
Sieben Personen stehen hinter und neben mehreren großen und kleinen Umzugskisten mit dem Aufdruck "Haberling" vor einem Lkw mit dem Logo "Haberling" und einer stilisierten Elefantenzeichnung
Akten- und Datenträgervernichtung
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