Alte Akten entsorgen: Was dürfen Unternehmen wegwerfen?

Wann dürfen Unternehmen alte Akten entsorgen?

Unternehmen dürfen alte Akten und Geschäftsunterlagen nicht einfach nach einigen Jahren wegwerfen. Entscheidend ist zunächst, ob für die jeweiligen Dokumente noch eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Erst wenn die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist und keine anderen Gründe gegen eine Vernichtung sprechen, können die Unterlagen entsorgt werden. Bei vertraulichen oder personenbezogenen Dokumenten sollte die Vernichtung außerdem datenschutzkonform und sicher erfolgen.

Welche Akten dürfen Unternehmen entsorgen?

Zwei Haberling-Mitarbeiter beladen in einem städtischen Umfeld einen LKW mit Metallkisten zur Aktenvernichtung.

In Unternehmen sammeln sich über die Jahre große Mengen an Rechnungen, Verträgen, Geschäftsbriefen, Personalunterlagen und anderen Dokumenten an. Ein Teil davon muss für mehrere Jahre aufbewahrt werden. Andere Unterlagen können nach Ablauf der jeweiligen Frist vernichtet werden.

Deshalb sollte vor der Aktenentsorgung zunächst geprüft werden:

  • Welche Dokumente befinden sich im Bestand?
  • Welche gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelten?
  • Ist die jeweilige Frist bereits abgelaufen?
  • Bestehen noch rechtliche oder geschäftliche Gründe für eine weitere Aufbewahrung?
  • Enthalten die Unterlagen personenbezogene oder vertrauliche Informationen?

Erst nach dieser Prüfung sollte entschieden werden, welche alten Akten tatsächlich entsorgt werden können.

Aufbewahrungsfristen vor der Aktenentsorgung prüfen

Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Entsorgung alter Geschäftsunterlagen ist der Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist. Je nach Dokumentenart können unterschiedliche Fristen gelten.

Typische Aufbewahrungsfristen für Unternehmen sind beispielsweise:

Unterlagen
Typische Aufbewahrungsfrist

Buchhaltungsunterlagen und Jahresabschlüsse

10 Jahre

Buchungsbelege

8 Jahre

Geschäftliche Korrespondenz

6 Jahre

Weitere steuerlich oder geschäftlich relevante Unterlagen

je nach Dokument

Die konkreten Anforderungen können sich je nach Art der Unterlagen unterscheiden. Deshalb sollte vor einer größeren Aktenvernichtung geprüft werden, ob für die jeweiligen Dokumente tatsächlich keine Aufbewahrungspflicht mehr besteht.

Wer regelmäßig alte Akten aussortiert, kann die Unterlagen beispielsweise nach Aufbewahrungsjahr und Dokumentenart organisieren. So lässt sich leichter erkennen, welche Akten noch archiviert werden müssen und welche bereits zur Vernichtung freigegeben werden können.

Mehr zu den Aufbewahrungsfristen 2026

Alte Akten einfach in den Papiermüll werfen?

Bei vertraulichen Geschäftsunterlagen ist der normale Papiermüll in der Regel keine geeignete Lösung. Auf Rechnungen, Verträgen, Personalakten oder anderen Geschäftsdokumenten können personenbezogene und vertrauliche Informationen stehen.

Das betrifft beispielsweise:

  • Namen und Kontaktdaten von Kunden,
  • Mitarbeiterdaten,
  • Vertragsinhalte,
  • Rechnungs- und Zahlungsinformationen,
  • interne Geschäftsinformationen,
  • medizinische oder andere besonders sensible Angaben.

Solche Dokumente sollten nicht einfach vollständig lesbar in einen Papiercontainer oder Papierkorb gegeben werden. Entscheidend ist vielmehr, dass die Informationen nach der Entsorgung nicht mehr unbefugt eingesehen oder rekonstruiert werden können.

Für Unternehmen bedeutet das: Alte Akten entsorgen heißt nicht nur Papier wegwerfen, sondern vertrauliche Informationen sicher vernichten.

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Akten mit personenbezogenen Daten sicher vernichten

Besonders sorgfältig sollte mit Dokumenten umgegangen werden, die personenbezogene Daten enthalten. Werden solche Unterlagen nicht mehr benötigt und dürfen sie aufgrund abgelaufener Aufbewahrungsfristen vernichtet werden, sollte die Vernichtung entsprechend sicher organisiert werden.

Bei einer professionellen Aktenvernichtung werden die Unterlagen nicht lediglich entsorgt, sondern kontrolliert vernichtet. Für die Vernichtung von Akten und Datenträgern gelten dabei definierte Sicherheitsanforderungen.

Eine professionelle Lösung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn:

  • große Mengen alter Akten anfallen,
  • regelmäßig Geschäftsunterlagen vernichtet werden müssen,
  • Personalakten betroffen sind,
  • vertrauliche Kundenunterlagen entsorgt werden,
  • ein Büro oder Archiv aufgelöst wird,
  • die Vernichtung nachvollziehbar dokumentiert werden soll.

Was bedeutet Aktenvernichtung nach DIN 66399?

Die DIN 66399 beschreibt Anforderungen an die sichere Vernichtung von Datenträgern. Sie berücksichtigt unterschiedliche Arten von Informationen und Datenträgern und definiert unter anderem Schutzklassen und Sicherheitsstufen.

Für Unternehmen ist die Norm insbesondere deshalb relevant, weil die sichere Aktenvernichtung nicht nur eine Frage der Papiermenge ist. Entscheidend ist auch, wie sensibel die Informationen sind und welches Schutzniveau für die Vernichtung erforderlich ist.

Bei einer professionellen Aktenvernichtung werden die Dokumente deshalb entsprechend den festgelegten Sicherheitsanforderungen verarbeitet.

Wie läuft eine professionelle Aktenentsorgung ab?

Wer große Mengen alter Akten entsorgen möchte, sollte den Prozess möglichst strukturiert organisieren. Dabei geht es nicht nur um die eigentliche Vernichtung, sondern auch um Sammlung, Transport und Dokumentation.

Ein möglicher Ablauf ist:

Schritt
Ablauf

1. Akten prüfen

Zunächst werden die Unterlagen nach Dokumentenart und Aufbewahrungsfrist sortiert.

2. Vernichtungsbestand festlegen

Nur Dokumente, die nicht mehr aufbewahrt werden müssen, werden zur Vernichtung freigegeben.

3. Akten sicher sammeln

Vertrauliche Unterlagen sollten bis zur Abholung geschützt und für Unbefugte nicht frei zugänglich aufbewahrt werden.

4. Transport organisieren

Für größere Mengen können verschließbare Sicherheitsbehälter eingesetzt werden.

5. Akten vernichten

Die Dokumente werden entsprechend den vereinbarten Sicherheitsanforderungen vernichtet.

6. Vernichtung dokumentieren

Nach einer professionellen Aktenvernichtung kann ein entsprechender Nachweis über die ordnungsgemäße Vernichtung ausgestellt werden.

Dadurch lässt sich der gesamte Vorgang von der Aussonderung bis zur endgültigen Vernichtung nachvollziehbar organisieren.

jetzt die Aktenvernichtung anfragen

Was tun mit Akten, deren Aufbewahrungsfrist noch läuft?

Reihen von Metallregalen, gefüllt mit ordentlich sortierten Ordnern und Kartons, in einem hell beleuchteten Archivraum mit hoher, gewölbter Decke.

Nicht jede alte Akte kann sofort entsorgt werden. Wenn die gesetzliche Aufbewahrungsfrist noch nicht abgelaufen ist, müssen die entsprechenden Unterlagen weiterhin aufbewahrt werden.

Gerade bei Unternehmen mit umfangreichen Archiven kann dadurch schnell Platzmangel entstehen. Eine Möglichkeit besteht darin, nicht mehr regelmäßig benötigte Unterlagen extern zu archivieren.

Eine externe Aktenlagerung kann beispielsweise für:

  • Buchhaltungsunterlagen,
  • Geschäftsakten,
  • Personalunterlagen,
  • ältere Vertragsunterlagen,
  • umfangreiche Unternehmensarchive

genutzt werden.

Die Akten werden dabei strukturiert archiviert und können bei Bedarf wieder angefordert werden. Nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfrist können die Unterlagen anschließend zur datenschutzkonformen Vernichtung freigegeben werden.

Wie können Unternehmen Aktenvernichtung effizient organisieren?

Für Unternehmen mit regelmäßigem Dokumentenaufkommen kann es sinnvoll sein, die Aktenentsorgung nicht erst dann zu organisieren, wenn die Archivräume vollständig gefüllt sind.

Ein sinnvoller Prozess kann beispielsweise so aussehen:

  • Dokumente erfassen
  • Aufbewahrungsfristen prüfen
  • Archivieren
  • regelmäßig aussortieren
  • Vernichtungsbestand freigeben
  • sicher vernichten

Dadurch entsteht ein kontinuierlicher Prozess statt einer großen einmaligen Aufräumaktion.

Für größere Unternehmen kann außerdem eine Kombination aus Aktenlagerung, Archivlogistik und späterer Aktenvernichtung sinnvoll sein. So können Unterlagen zunächst sicher aufbewahrt und nach Ablauf der jeweiligen Frist gezielt vernichtet werden.

Was passiert nach der Aktenvernichtung?

Bei einer professionellen Aktenvernichtung sollte nachvollziehbar sein, dass die zur Vernichtung übergebenen Unterlagen tatsächlich ordnungsgemäß vernichtet wurden.

Ein entsprechender Nachweis kann für Unternehmen insbesondere bei sensiblen Geschäfts- und Personaldokumenten relevant sein. Haberling stellt nach der datenschutzkonformen Aktenvernichtung ein Zertifikat als Nachweis der ordnungsgemäßen Vernichtung aus.

So kann die Vernichtung nicht nur praktisch durchgeführt, sondern auch entsprechend dokumentiert werden.

Checkliste: Alte Akten richtig entsorgen

Schritt
Was ist zu prüfen?
Ziel

Dokumente sortieren

Welche Akten befinden sich im Bestand?

Überblick schaffen

Aufbewahrungsfrist prüfen

Müssen die Unterlagen noch aufbewahrt werden?

Unzulässige Vernichtung vermeiden

Vernichtungsbestand festlegen

Welche Akten dürfen tatsächlich entsorgt werden?

Akten gezielt auswählen

Datenschutz prüfen

Enthalten die Dokumente personenbezogene oder vertrauliche Daten?

Sichere Vernichtung gewährleisten

Vernichtung organisieren

Welcher Dienstleister und welches Sicherheitsniveau sind geeignet?

Professionellen Ablauf sicherstellen

Nachweis sichern

Wird die Vernichtung dokumentiert?

Nachvollziehbarkeit gewährleisten

Warum Haberling für die Aktenvernichtung?

Haberling ist als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz zertifiziert und bietet die überregionale Akten- und Datenträgervernichtung an. Die Vernichtung erfolgt nach den Anforderungen der DIN 66399; je nach Bedarf sind unterschiedliche Sicherheitsstufen bis Schutzklasse 3 möglich.

Für die Sammlung und den Transport vertraulicher Unterlagen stehen verschließbare Sicherheitsbehälter in verschiedenen Größen zur Verfügung. Die Akten werden anschließend in einer eigenen zertifizierten Großschredderanlage vernichtet. Nach der Vernichtung erhalten Kunden einen entsprechenden Nachweis.

Für Unternehmen, die ihre Unterlagen noch nicht vernichten dürfen, bietet Haberling außerdem Aktenlagerung und Archivlogistik an. So können Aufbewahrung und spätere Vernichtung miteinander verbunden werden.

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Fazit

Alte Akten dürfen Unternehmen nicht automatisch entsorgen, nur weil die Dokumente schon einige Jahre alt sind. Vor der Aktenentsorgung sollte zunächst geprüft werden, ob gesetzliche Aufbewahrungsfristen noch laufen und ob andere Gründe für eine weitere Aufbewahrung bestehen.

Sind die Unterlagen nicht mehr aufzubewahren, sollten vertrauliche und personenbezogene Dokumente nicht einfach im normalen Papiermüll landen. Eine professionelle Aktenvernichtung stellt sicher, dass die enthaltenen Informationen kontrolliert und nachvollziehbar vernichtet werden.

Für Unternehmen mit umfangreichen Archiven kann außerdem die Kombination aus Aktenlagerung, Archivierung und späterer Aktenvernichtung eine praktische Lösung sein.

Häufig gestellte Fragen zur Entsorgung alter Akten

Wann dürfen Unternehmen alte Akten entsorgen?

Alte Akten dürfen grundsätzlich dann vernichtet werden, wenn die für die jeweiligen Unterlagen geltende Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist und keine anderen Gründe gegen eine Vernichtung sprechen. Vor der Aktenentsorgung sollte deshalb immer geprüft werden, welche Frist für die jeweilige Dokumentenart gilt.

Bei vertraulichen Geschäftsunterlagen ist der normale Papiermüll keine geeignete Lösung. Rechnungen, Personalakten, Verträge und andere Dokumente können personenbezogene oder vertrauliche Informationen enthalten und sollten entsprechend sicher vernichtet werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der Unterlagen ab. Viele Geschäftsunterlagen müssen sechs, acht oder zehn Jahre aufbewahrt werden. Für Buchhaltungsunterlagen und Jahresabschlüsse gelten beispielsweise häufig zehn Jahre, während geschäftliche Korrespondenz häufig sechs Jahre aufzubewahren ist.

Solche Unterlagen müssen weiterhin aufbewahrt werden. Wenn im Unternehmen nicht genügend Platz vorhanden ist, kann eine externe Aktenlagerung eine Möglichkeit sein. Nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfrist können die Unterlagen anschließend zur Vernichtung freigegeben werden.

Die DIN 66399 definiert Anforderungen an die sichere Vernichtung von Datenträgern und unterscheidet unter anderem verschiedene Schutzklassen und Sicherheitsstufen. Dadurch kann die Vernichtung an die Sensibilität der enthaltenen Informationen angepasst werden.

Bei einer professionellen Aktenvernichtung kann die ordnungsgemäße Vernichtung entsprechend dokumentiert werden. Haberling stellt nach der datenschutzkonformen Vernichtung ein Zertifikat als Nachweis aus.

Ihr Kontakt
Sieben Personen stehen hinter und neben mehreren großen und kleinen Umzugskisten mit dem Aufdruck "Haberling" vor einem Lkw mit dem Logo "Haberling" und einer stilisierten Elefantenzeichnung
Akten- und Datenträgervernichtung
Haberling Team